Die verbleibende Straßenbreite im Taubnesselweg und Wesperloh, wo einseitig Parkmöglichkeiten bestehen, liegt deutlich unter 3,50m. Diese Mindestbreite müsste aber gegeben sein, um eine Einbahnstraße mit Freigabe für Fahrradverkehr in beide Richtungen, also auch entgegen der Einbahnstraße, zu erlauben. Aufgrund der Ausfahrt-Situation in die Flurstraße (vielbefahren, Fußgängerampel) wäre eher die Fahrtrichtung von Wesperloh nach Taubnesselweg sinnvoll. Fahrradfahrern wäre der deutliche Umweg über die Flurstraße aber kaum zumutbar, insbesondere da es dort keine sicheren Fahrradwege gibt. Darum hält die Polizei eine Einbahnstraße nicht für sinnvoll.